Liebe Gäste des Ferienhauses Wiesenchalet, 

bevor Sie unser schönes Chalet mieten, sollten Sie sich diese Zeilen aufmerksam durchlesen. Uns ist sehr daran gelegen, dass Sie einen gelungenen Urlaub bei uns verbringen werden, dennoch ist es in Deutschland unumgänglich, dass auch das Mieten eines Ferienhauses mittels eines Vertrages abgewickelt wird.

Wir haben uns bemüht, dafür klare rechtliche Regeln zu schaffen und uns an den „Großen“ in der Vermietungsbranche orientiert. Versteckte Fußangeln finden Sie hier nicht. Wenn Fragen offenbleiben sollten, wenden Sie sich bitte an uns. 

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Reservierungen, Buchungen und Buchungsvereinbarungen jeder Art zwischen der Ferienhaus Wiesenchalet Vermietung (Everinghausen 42,58579 Schalksmühle)  (- nachstehend „Betreiber“ genannt) – und ihren Vertragspartnern (- nachstehend „Kunden“ genannt). 

Die AGB gelten als vom Kunden anerkannt, sobald der Betreiber eine Buchung des Kunden akzeptiert. Abweichende Regelungen sind mit dem Betreiber schriftlich zu vereinbaren und vom Betreiber zu bestätigen. Die AGB stehen unter dem Vorbehalt einer jederzeitigen Änderung ohne Vorankündigung. 

  • Gültigkeit und Dauer eines Mietvertrages

Alle Angebote des Betreibers auf seiner Internetseite oder auf Drittseiten von Fremdanbietern sind freibleibend. 

Der Vertrag ist geschlossen, sobald die Buchung durch den Betreiber bestätigt worden ist. Für die Buchung ist der Eingang der Anzahlung bindend. Der Abschluss des Mietvertrages verpflichtet die Vertragsparteien zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Mietvertrag beginnt am Anreisetag mit der Schlüsselübergabe und endet am Abreisetag mit der Schlüsselrückgabe. 

  • Anreise

Die gemieteten Räumlichkeiten stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Beim Check-In muss ein mit Foto versehenes gültiges Ausweisdokument durch den Kunden vorgelegt werden. Die Schlüsselübergabe erfolgt beim Betreiber. 

Das Verlassen der gemieteten Räumlichkeiten und die Schlüsselrückgabe haben am letzten Buchungstag bis 10:00 Uhr zu erfolgen. Andere Absprachen sind möglich.

  • Zahlungsbedingungen

Mit Erhalt der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung bis 30 % des Mietpreises, jedoch mind. EUR 50,- fällig. Die Restzahlung erfolgt bis zum Anreisetag. Die Zahlung kann in Form von Einzahlung / Überweisung auf das Konto des Betreibers, per PayPal-Zahlung oder als Barzahlung erfolgen. Die Zahlung per Kreditkarte ist nicht möglich. Der geltende Tourismusbeitrag ist in der Rechnung enthalten.

  • Kaution

Bei Buchung wird eine Kaution Ferienhaus von mindestens EUR 200,- mit ausgewiesen. Diese ist spätestens beim Check-In beim Betreiber zu hinterlegen. Es werden die unter 4. genannten Zahlungsarten akzeptiert. 

Die Zahlung der Kaution dient als Ersatz etwa für möglicherweise entstehende Schäden an der Mietsache und/oder dem Inventar, zusätzliche Reinigungskosten im Falle einer über das normale Maß verdreckten Mietsache sowie übermäßigen Strom- und/oder Wasserverbrauch. Ebenso kann die Kaution dafür verwendet werden, wenn die Mietsache von mehr Personen genutzt wurde, als vertraglich vereinbart. 

Die Erstattung wird nach Abreise des Gastes entsprechend zurücküberwiesen. Eine Barerstattung bedarf der vorherigen Abstimmung.

  • Buchungsänderungen durch den Kunden

Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Verlust, Schäden oder zusätzliche Kosten, die durch eine Änderung der Buchung durch den Kunden entstehen können. 

Der Kunde ist grundsätzlich dazu berechtigt, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Der Dritte ist dem Betreiber gegenüber spätestens einen Tag vor Anreise zu nennen. In diesem Fall haften der Gast und der als Dritter Eingetretene als Gesamtschuldner für die vertraglich geschuldeten Zahlungen und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. Es bleibt dem Betreiber vorbehalten, Dritte im Rahmen seines Hausrechts abzulehnen.

Der Betreiber kann im Übrigen nicht gewährleisten, dass Änderungen bezüglich der Reisedaten oder der Unterkunft entsprochen werden kann. 

  • Änderungen durch den Betreiber / höhere Gewalt

Auch wenn der Betreiber alles tut, um den Aufenthalt des Kunden so reibungslos wie möglich zu gestalten, kann es manchmal vorkommen, dass der Betreiber eine Buchung nicht umsetzen kann. 

Der Betreiber behält sich in diesem Fall das Recht vor, dem Kunden eine andere adäquate Unterkunft in vergleichbarer Größe zuzuweisen. 

Im Falle außergewöhnlicher Umstände kann es auch vorkommen, dass der Betreiber eine Buchung stornieren muss. In diesem Fall erhält der Kunde sämtliche geleisteten Gelder zurück, womit auch eine Haftungsfreistellung im Zusammenhang mit der Stornierung einhergeht. 

Der Betreiber wird von seiner Leistungspflicht befreit und haftet insbesondere nicht für Verzögerungen und Schäden, die aufgrund einer erforderlichen Änderung oder Stornierung entstehen, wenn der Grund auf höherer Gewalt beruht. Hierzu gehören unvorhergesehene und von dem Betreiber nicht zu vertretende Ereignisse, wie etwa Naturkatastrophen, Überschwemmungen, Feuer, kriegerische und terroristische Handlungen, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Pandemien und Epidemien.

  • Rücktritt des Kunden 

Der Kunde kann vor dem Anreisetag jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Betreiber verliert dadurch den Anspruch auf den Mietpreis, macht für diesen Fall jedoch nachfolgende pauschale Stornogebühr unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen mit sofortiger Fälligkeit geltend:

  • o bis zum 49. Tag vor Reiseantritt: 15 % vom Reisepreis, mindestens jedoch EUR 50,-
  • o bis zum 35. Tag vor Reiseantritt: 55% vom Reisepreis
  • o bis zum 25. Tag vor Reiseantritt: 80% vom Reisepreis
  • o bis zum 14. Tag vor Reiseantritt: 100 % vom Reisepreis

Bei Nichtinanspruchnahme der Vermietungsleistung ist der Betreiber zur baldmöglichsten anderweitigen Vermietung verpflichtet, um Ausfälle zu vermeiden und den Schaden so gering wie möglich zu halten. Der Betreiber erhebt für den diesbezüglichen Aufwand eine Bearbeitungsgebühr von 50,- Euro.

Die Anzahlung nach Ziffer 4 wird mit Storno- sowie der Bearbeitungsgebühr verrechnet. 

Rücktrittserklärungen müssen in jedem Falle in Textform erfolgen und sind direkt an den Betreiber zu richten.

  • Allgemeine Verpflichtungen / Einhaltung der Hausordnung  

Das Mietobjekt darf nur bis zu der in der Beschreibung angegebenen Maximalzahl an Personen belegt werden. Zusätzliche Gäste sind nicht gestattet. 

Die Kunden haben sich während ihres Aufenthaltes nach der jeweils geltenden Hausordnung zu richten, die in jedem Objekt ausliegt. Sie ist abrufbar unter www.wiesenchalet.de. 

Der Kunde ist verpflichtet, alle Mängel und Schäden, die in der Zeit entstehen, in der er das Mietobjekt bewohnt, sofort zu melden. 

  • Rücktrittsrecht des Betreibers

Der Betreiber ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund und ohne Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls 

der Kunde die Anzahlung gemäß Ziffer 4 nicht innerhalb der hierfür gesetzten Frist gezahlt hat,

  • Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein,

der Betreiber begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Anwesenheit des Kunden den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Betreibers zuzurechnen ist oder

  • der Zweck des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist. 

Der berechtigte Rücktritt des Vermieters begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

  • Haftung des Betreibers 

Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet der Betreiber bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

Auf Schadensersatz haftet der Betreiber – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Betreiber, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur

  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden der Betreiber nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.

Für vom Kunden eingebrachte Sachen haftet der Betreiber nach den gesetzlichen Bestimmungen, d. h. bis zum Hundertfachen des Beherbergungspreises, höchstens jedoch bis zu EUR 3.500,-. 

Für Wertgegenstände (Bargeld, Schmuck, etc.) ist diese Haftung begrenzt auf EUR 800,-. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Betreiber Anzeige erstattet.

Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Gelände des Betreibers, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht auch keine Überwachungspflicht des Betreibers. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Betreibergrundstück abgestellter Kraftfahrzeuge, haftet der Betreiber nicht, soweit der Betreiber, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem Falle muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Grundstücks gegenüber dem Betreiber geltend gemacht werden. 

  • Verjährung

Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren spätestens nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem der Kunde Kenntnis von dem Schaden erlangt spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Betreibers beruhen.

  • Haftung des Kunden 

Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsache pfleglich zu behandeln und diese bei Abreise in einem aufgeräumten und besenreinen Zustand zu verlassen, auch wenn eine Endreinigung in der Miete enthalten ist.

Der Kunde haftet gegenüber dem Betreiber für Schäden an der Mietsache oder dem Inventar während des Buchungszeitraums als Hauptverantwortlicher für alle Mitreisenden. 

Dem Kunden obliegt der Beweis, dass ein Schaden nicht während seiner Mietzeit entstanden ist, dass ihn oder die ihn begleitenden Personen kein Verschulden trifft.

Unterlässt der Kunde es schuldhaft, Mängel an der Mietsache unverzüglich zu rügen, so tritt ein Minderungsanspruch des vereinbarten Entgelts nicht ein. 

Es besteht für den Betreiber keine Haftpflicht dem Kunden gegenüber. Der Kunde trägt somit selber die Verantwortung für seinen Versicherungsschutz während des Aufenthaltes.

Es wird dem Kunden ausdrücklich empfohlen, eine Reiseversicherung abzuschließen.

  • Beanstandungen 

Beanstandungen bezüglich des Zustandes der Mietsache sind unverzüglich bei Ankunft durch den Kunden mitzuteilen. 

Der Betreiber wird sich bei unverzüglicher Beanstandung darum bemühen, Abhilfe zu schaffen.  

Bei Anreise außerhalb der Bürozeiten verzichtet der Kunde auf die Beanstandung bezüglich der Reinigung. Beanstandungen bei und nach der Abreise bleiben unberücksichtigt. 

  • Nebenkosten / Zusatzleistungen

Die Nebenkosten für Heizung, Wasser und Strom sind vorbehaltlich der Regelung zu Ziffer 6 im Mietpreis enthalten. 

Der Preis für die Endreinigung (beinhaltet – Bettwäsche, Handtücher, WC-Papier, Handwaschseife, Lappen, Spültuch, Geschirrspültabs) ist auf der Rechnung separat ausgewiesen. 

  • Datenverarbeitung

Der Betreiber stellt seine Datenschutzinformation gemäß Art. 13,14 DS-GVO auf seiner Internetseite zur Verfügung. Sie ist für den Kunden unter der Adresse www.wiesenchalet.de abrufbar. Dieser Hinweis gilt als Benachrichtigung gemäß § 33 Abs. 1 BDSG.

  • Rechtswahl, Gerichtsstand 

Diese AGB sowie die unter Einbeziehung dieser AGB geschlossenen Verträge unterliegendem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

Gerichtsstand ist Lüdenscheid/Märkischer Kreis. Der Betreiber kann den Kunden auch an seinem Gerichtsstand verklagen. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der gerichtlichen Geltendmachung unbekannt sind.

  • Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche (Neben-)Abreden sind nur wirksam, wenn sie von beiden Seiten unverzüglich schriftlich bestätigt werden. 

  • Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Klauseln dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder Lücken aufweisen, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen davon unberührt und gültig bleiben.